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Das Schutzgebiet

Der Bezirk Schwaben hat 56 Prozent des Naturparks zum Landschaftsschutzgebiet erklärt und damit die Grundlage für dessen rechtliche Anerkennung geschaffen. Im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Augsburg - Westliche Wälder“ sollen (Verordnungsinhalt vereinfacht):
Landschaftsbild, Naturausstattung und Naturhaushalt erhalten und verbessert, umweltverträgliche Erholungsformen geschaffen, sowie Beeinträchtigungen verhindert oder behoben werden.

Deshalb sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen verboten, die den Gebietscharakter verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Eine naturschutzrechtliche Erlaubnis benötigt zum Beispiel, wer:
Gebäude errichten oder erweitern, Aufschüttungen und Ablagerungen vornehmen, Gewässer herstellen, beseitigen oder umgestalten, Straßen, Wege, Plätze etc. anlegen oder ändern, ortsfeste Masten und Leitungen errichten, Gehölze außerhalb des Waldes beseitigen, Aufforstungen und Bepflanzungen mit standortfremden Arten vornehmen oder Feuchtgebiete entwässern möchte.

Die ordnungsgemäße land-, forst-, jagd- und fischereiwirtschaftliche Nutzung sowie notwendige Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen diesen Beschränkungen nicht bzw. nur stark eingeschränkt. Über weitere Befreiungstatbestände geben die unteren Naturschutzbehörden Auskunft.

Gastgeber

Auf diesen Seiten finden Sie Übernachtungs- und Einkehrmöglichkeiten.

www.regio-augsburg.de
www.unterallgäu.de

Infomaterial

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TIPP
Wandern durch den Naturpark
127 km wandern durch den Naturpark Augsburg.

 

 

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